Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Kevins Digital Media



AGB:
Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Kevins Digital Media durchgeführt. Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen nur auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Jegliche Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich nach deutschem Recht.

I. GRUNDLAGEN

§1 Umfang des Auftrages
(1) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete gestalterische Tätigkeit bzw. Beratungstätigkeit.
(2) Von Dritten oder vom Auftraggeber gelieferten Daten werden von uns nur auf die Plausibilität überprüft.
(3) Soweit nicht anders vereinbart, können wir uns zur Auftragsdurchführung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen.

§2 Änderungen des Leistungsumfanges
(1) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Besprechungsprotokolle werden dem gerecht, sofern sie von den Vertragsparteien, bzw. deren Bevollmächtigten unterzeichnet sind.
(2) Für alle vom Kunden in Auftrag gegebenen zusätzlichen Dienstleistungen berechnen wir die angemessene Vergütung gemäß unserer jeweils gültigen Preislisten.
(3) Insoweit es sich bei Kosten um durchgehende Posten handelt, die uns von Dritten berechnet werden, sind wir berechtigt, uns von Dritten berechnete Preiserhöhungen an unsere Kunden weiterzuberechnen.
(4) Wir sind befugt, die uns im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags anvertrauten Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

§3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns nach Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen in seiner Sphäre zu schaffen; insbesondere hat der Auftraggeber uns alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Informationen, Materialien und Unterlagen rechtzeitig, d.h. innerhalb vom Auftragnehmer gesetzter Anforderungsfristen, zur Verfügung zu stellen.
(2) Kommt der Auftraggeber Verpflichtungen nach Absatz 1 nicht nach, haftet er uns für den daraus entstandenen Schaden.
(3) Auf unser Verlangen hin hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen (hierzu steht das Formular „Protokoll“ zur Verfügung, welches nur mit Unterschrift gültig ist); er hat ferner auf unsere Anforderung hin die Druckfreigaben und Freigaben für Korrekturen zu erteilen. Bei Sonderservice „Korrekturabzug“ beginnt der Fertigstellungszeitraum erst nach der Freigabe seitens des Kunden. Dies gilt für alle angebotenen Leistungen. Alle Korrekturen, die nach dem „Korrekturabzug“ vom Kunden gewünscht werden, werden zusätzlich berechnet.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Korrekturen innerhalb von 2 Tagen nach der Angebotsunterzeichnung bzw. nach Erhalt eines weiteren „Korrekturabzuges“ mitzuteilen.
Für jeden Tag der Verzögerung fallen zusätzliche Kosten an (siehe Preisliste).
(5) Der Auftraggeber bevollmächtigt uns, Verträge über Leistungen, die wir selbst von Dritten beziehen (z.B. Druckaufträge o.ä.), im Namen und für Rechnung des Auftraggebers abzuschließen. Die Abrechnung geschieht dann unmittelbar zwischen den Vertragspartnern, d.h. zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

§4 Leistung, Leistungsverzug
(1) Wir sind berechtigt unsere Leistungsverpflichtungen in Teilleistungen oder Teillieferungen zu erfüllen.
(2) Für die Lieferverzögerungen und Warenbeschädigungen, die seitens Dritter entstanden sind, übernimmt Kevins Digital Media keine Haftung.
(3) Im Falle von Selbstabholung sind die Kunden verpflichtet die Ware innerhalb von 3 Arbeitstagen nach der Fertigstellung (hier gilt der im Angebot vereinbarte Termin bzw. der schriftlich vereinbarte Nachtrag) in unseren Geschäftsräumen abzuholen. Für jeden weiteren Tag Verzug bei der Abholung werden Lagerkosten berechnet. Die Höhe der Lagerkosten richtet sich nach dem Volumen, welches die gefertigte Leistung im Lager beansprucht. Die maximale Lagerungszeit beträgt zwei Wochen. Danach werden rechtliche Schritte eingeleitet.
(4) Bei Verzug von Leistung und Lieferung aufgrund von Extremwetterlagen sowie Naturkatastrophen (z.B. Unwetter und die Folgen, Extremtemperaturen, Erdbeben etc.) sowie andere plötzliche schwerwiegende Ereignisse, auf die wir keinen Einfluss haben, sind wir berechtigt, die Leistung zu einem angemessen möglichen späteren Zeitpunkt auszuführen bzw. zu beenden (siehe auch in Ergänzung §13).
(5) Im Falle von Leistungs- und Lieferverzögerungen richten sich die Schadensersatzansprüche ausschließlich nach Maßgabe des §9 (Haftungsausschluss).

§5 Vergütung/Zahlungsbedingungen/Aufrechnung/Eigentumsvorbehalt
(1) Der gewählte Fertigstellungszeitraum Ihres Auftrages beginnt ab Eingang
druck- oder bearbeitungsfertiger Daten bzw. Informationen und erfolgreicher Bezahlung des ganzen Betrages (Vorkasse) oder laut vorheriger, im Angebot festgelegter, Absprache. Die ungefähre Dauer der Fertigstellung wird für jeden Auftrag separat im Angebot festgelegt.
(2) Das Entgelt für die Dienste des Auftragnehmers wird entweder nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorar) oder als Festpreis vereinbart. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Auftragnehmer neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen. Einzelheiten der Zahlungsweise werden im Vertrag geregelt.
(3) Wenn die Abrechung nach Zeithonorar erfolgt, sind wir berechtigt, in angemessenen Zeitabständen Abrechnungen nach dem jeweiligen geleisteten Arbeitsaufwand und den angefallenen Auslagen vorzunehmen.
(4) Wir sind berechtigt, im Einzelfall angemessene Vorschüsse zu berechnen.
(5) Soweit bei längerfristigen Verträgen nach Aufwand abgerechnet wird, gelten unsere jeweils aktuellen Vergütungstarife. Übersteigen unsere Vergütungstarife nach einer Preisänderung die marktüblichen Preise nicht nur unerheblich, kann der Auftraggeber den Vertrag kündigen.
(6) Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Alle Preise sind steuerpflichtig, dies beschränkt sich auf die in § 49 EStG aufgeführten inländischen Einkünfte.
(7) Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt ab dem Eintritt des Verzuges Verzugszinsen in Höhe von 3% (in Worten: drei vom Hundert) über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt uns vorbehalten.
(8) Für den Fall der Rückgabe einer korrekten Lastschrift wird eine Bearbeitungsgebühr von € 20.- zusätzlich zu den entstandenen Bankgebühren berechnet. Dem Auftraggeber steht es frei, den Nachweis eines geringeren Schadens zu führen.
(9) Befindet sich der Auftraggeber länger als zwei Wochen im Zahlungsverzug, so haben wir das Recht von weiteren, noch nicht durchgeführten Verträgen mit dem Auftraggeber zurückzutreten.
(10) Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, verbleiben die von der Kevins Digital Media erbrachten Werke und gelieferten Waren in Eigentum (Vorbehalt Ware). Die vorbehaltene Ware darf im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußert werden; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen werden bereits jetzt an die Firma Kevins Digital Media abgetreten und dienen  im selben Umfang zur Sicherung der Vorbehaltware. Die Firma Kevins Digital Media nimmt die Abtretung hiermit an. Der Kunde bleibt zu Einziehungen der Forderung ermächtigt, die Firma Kevins Digital Media darf die Forderung aber auch selbst einziehen, so weit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
(11) Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch.
(12) Lieferungs-/ Zahlungsbedingungen bedürfen der Absprache, andernfalls liefern wir per Vorkasse und und betrachten den Auftrag als erfüllt, wenn die Ware abholbereit in unserem Lager/unseren Geschäftsräumen steht. Bei Lieferung mit einem Lieferdienst oder Beförderungsunternehmen geht das Risiko der Haftung für Schäden und Lieferverzögerungen mit Verladung auf den Auftraggeber über.

§6 Genehmigungspflicht
Für die für die Anbringung und Nutzung der von Kevins Digital Media gelieferten Waren/Außenwerbungen (Schilder, Beschriftungen etc.) benötigten öffentlich rechtlichen Genehmigungen müssen vom Auftraggeber sichergestellt und auf eigene Kosten besorgt werden und obliegen nicht der Pflicht des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit der entsprechenden Anträge vollumfänglich verantwortlich. Sollten noch nicht vorliegende Genehmigungen nach Auftragserteilung versagt werden oder bereits erteilte Genehmigungen nachträglich zurückgezogen werden, liegt das alleinige Geschäftsrisiko ausschließlich beim Auftraggeber und berührt die Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages mit der Firma Kevins Digital Media nicht.
  
§7 Mängelgewährleistung
(1) Eine Haftung für Schäden und Mangelfolgeschäden, die durch von uns erbrachte Leistungen entstanden sind, besteht nur nach Maßgabe des §9 (Haftungsausschluss).
(2) Bei berechtigten Mängelrügen sind wir berechtigt, zunächst unsere Leistungen nachzubessern.
(3) Der Auftraggeber hat etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu benennen, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach Leistungserbringung.
(4) Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber die Herabsetzung der Vergütung verlangen. Eine komplette Rückgängigmachung des Auftrages ist nicht möglich. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche richten sich ausschließlich nach Maßgabe des §9 (Haftungsausschluss).

§8 Technische Beschreibungen
Alle technischen Entwürfe, Skizzen, Maße, Leistungsdaten, Normen und andere beschreibende Aussagen in Broschüren, Prospekten, Datenblättern, Zeichnungen oder ähnlichen Druckwerken sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich von uns in schriftlicher Form zugesichert sind.

§9 Haftungsausschluss
(1) Wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen:
- Unmöglichkeit
- Verzug
- Verschulden bei Vertragsschluss
- Unerlaubter Handlung
haften wir für uns und unsere Erfüllungsgehilfen nur im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit.
(2) Die Haftung nach Abs. 1 ist beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden.
(3) Der Haftungsausschluss nach Abs. 1 gilt nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Insoweit wir Leistungen, die wir an unsere Kunden weitergeben, selbst von Dritten beziehen, haften wir nicht für deren Verschulden.
(5) Für Schäden/Mängel, die durch unsachgemäße Anwendung, Handhabung oder Gebrauch an der Ware entstehen, schließen wir jegliche Haftung generell aus. Entsprechend muss der Auftraggeber dafür Sorge tragen, dass auch die Zeiten für die Bedienungs- und Handhabungsschonzeiten der gelieferten Waren (z.B. zum Trocknen) eingehalten werden.

§10 Schutz des geistigen Eigentums/Copyright
(1) Der Auftraggeber steht dafür ein, dass im Rahmen des Auftrags von der Firma Kevins Digital Media gefertigten Fotografien, Grafiken, Layouts, Berichte, Organisationspläne, Entwürfe,Zeichnungen etc.nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden.
(2) Vom Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers erbrachte Leistungen, insbesondere an grafischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layout usw., behält sich der Auftragnehmer alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten, gegen Entgelt, übertragen werden.
(3) Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleiben wir Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen das nur durch Absatz 1 eingeschränkte, im übrigen zeitlich und örtlich uneingeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen, soweit im Vertrag nichts abweichendes vereinbart ist.

§11 Rechte der Werbeagentur an Kunden Bildern, Videos und sonstigen Erzeugnissen nach Auftragserfüllung
Der Auftraggeber wird gebeten in einem separaten Formular die Rechte an den von Ihm in Auftrag gegebenen Erzeugnissen zu definieren. Dieses Formular legt die Werbeagentur dem Auftraggeber bei Abholung seiner fertig gestellten Waren vor.

§12 Mitwirkungspflicht beider Vertragsparteien
Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.

§13 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweils betroffenen Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskämpfe und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig und unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

§14 Rücktritt vom Vertrag
(1) Die Stornierung eines Auftrages ist nach der Auftragsbestätigung/ bzw. -Freigabe nur beschränkt möglich. In diesem Fall muss der Kunde 30% des im Angebot vereinbarten Preises sofort bezahlen.
(2) Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§15 Zurückbehaltungsrecht
(1) Bis zur vollständigen Begleichung unserer Forderungen haben wir an den uns überlassenen Unterlagen und Materialien ein Zurückbehaltungsrecht.
(2) Nach Abschluss unserer Arbeiten und nach Ausgleich unserer Ansprüche aus dem Vertrag werden wir alle Unterlagen herausgeben, die uns der Auftraggeber oder Dritte aus Anlass der Auftragsführung übergeben haben. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften bzw. Sicherungskopien von Fotografien, Grafiken, Layouts, Berichte, Organisationspläne, Entwürfe und Zeichnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale zurückerhalten hat.
(3) Unsere Verpflichtung zur Aufbewahrung von Unterlagen erlischt 6 Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
  §16. Nutzungs- und Urheberrechte / Übertragung
Der Vertragspartner erwirbt, falls nichts anderes vereinbart ist, an den in Auftrag gegebenen Inhalten die einfachen Nutzungsrechte zum vertraglich festgelegten Zweck und Umfang an den fertigen Inhalten, welche durch die Firma Kevins Digital Media erstellt wurden. Die Übertragung darüber hinausgehender Nutzungsrechte bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, erwirbt der Vertragspartner die Nutzungsrechte beschränkt auf die Verwendung der übergebenen Inhalte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Die zu übertragenden Nutzungsrechte erwirbt der Vertragspartner erst mit der vollständigen Bezahlung des gesamten vertraglich vereinbarten Entgelts. Verwendungen vor Übertragung der Nutzungsrechte stellen eine Urheberrechtsverletzung zulasten der Firma Kevins Digital Media dar und können entsprechend verfolgt werden.

Die Weitergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen vorherigen Zustimmung der Firma Kevins Digital Media und ist ohne diese rechtswidrig. Jede Änderung oder Umgestaltung der seitens der Firma Kevins Digital Media erstellten Inhalte bedarf der vorherigen Zustimmung seitens der Firma Kevins Digital Media.

Die Firma Kevins Digital Media hat das Recht, an üblicher Stelle an den zu erstellenden Inhalten als Urheber genannt zu werden.

Von der Firma Kevins Digital Media übersandte Layouts, Entwürfe etc. dienen nur der Veranschaulichung und dürfen vom Vertragspartner nicht zu anderweitigen Zwecken verwendet oder verwertet werden. Die Firma Kevins Digital Media ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, erstellte Inhalte im Rohdatenformat an den Vertragspartner herauszugeben. Sofern nichts anderes vereinbart ist, liegt es im Ermessen der Firma Kevins Digital Media, in welchem Datenformat die Inhalte übergeben werden.

§17 Sonstiges
(1) Rechte aus diesem Vertragsverhältnis dürfen vom Auftraggeber nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung abgetreten werden.
(2) Gerichtsstand ist das Amtsgericht Essen.
(3) Für das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.




II. BEREICH VIDEO-/ FOTOAUFNAHMEN - VERANSTALTUNGEN

Zusätzliche Regelungen

§1 Bezahlung
Soweit nicht anders vereinbart, muss das vertraglich vereinbarte Entgelt spätestens 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung auf einem der angegebenen Konten der Firma Kevins Digital Media eingegangen sein.
Für die Aufnahmen gelten zusätzlich folgende Regelungen:
(1) Der Pauschalpreis bezieht sich nur auf die tatsächlich vereinbarten Stunden. Alle außervertraglichen Stunden werden zusätzlich, je nach Stunden-preis der Firma Kevins Digital Media, berechnet.
(2) Bei Fotoaufnahmen bietet die Firma Kevins Digital Media nur eine vorher vereinbarte Fotoanzahl an. Alle weiteren Fotos, die der Kunde wünscht, werden zusätzlich berechnet. Dies bezieht sich auch auf die Fotos im digitalen Format.

§2 Informationen vor den Aufnahmen
Der Kunde ist verpflichtet alle Informationen, die er im Video/ Foto beinhaltet haben möchte, vor Durchführung des Auftrages an  die Firma Kevins Digital Media zu übermitteln. Alle zusätzlichen Informationen müssen bei der Firma Kevins Digital Media vor Anfang der Video-/ Foto-Bearbeitung vorliegen. Alle Informationen, die nach Anfang der Bearbeitung vorgelegt werden, führen automatisch zu zusätzlichen Kosten und werden entsprechend der Preisvorgaben der Firma Kevins Digital Media zum Auftragswert dazugerechnet, vorausgesetzt die Firma Kevins Digital Media stimmt der nachträglichen Hinzufügung der Daten zu. Hierzu ist ein schriftlicher Nachtrag zum Angebot aufzusetzen und Seitens des Kunden und der Firma Kevins Digital Media zu unterschreiben.

§3 Video-/ Foto-Nachbearbeitung
Der Auftraggeber muss sich zu dem vorgelegten Video-/ Foto innerhalb von 3 Tagen äußern, um der Firma Kevins Digital Media die endgültige Fertigstellung zu ermöglichen. Ausnahmen können nur nach einer klaren, vorherigen Absprache akzeptiert werden. Wenn diese Vorgaben nicht eingehalten werden, stellt die Firma Kevins Digital Media das Video/ die Fotos nach bestem Wissen fertig, um Arbeitsspeicher für weitere Aufträge freizusetzen.
Die Herausgabe der unbearbeiteten Fotos/ Videos an den Kunden kann nur nach Abspreche erfolgen und es fallen hierfür zusätzliche Kosten für den Kunden an.
Wenn zu dem von der Firma Kevins Digital Media erstellten Video ein zusätzliches Video des Kunden hinzugefügt werden soll, werden hierfür zusätzliche Kosten berechnet, da es sich hierbei um Fremdmaterial handelt.

§4 Abschließende Hinweise
Stufe 1 und 2 (der Video-/Foto-Aufnahmen):
Stufe-1 (Video/Foto): Der Auftraggeber trägt alle entstandenen Kosten pro Stundensatz/ Materialien und übernimmt alle Rechte für die Publizierung dieses Materials.
Stufe 2 (der Video-/Foto-Aufnahmen): Es wird vereinbart, dass zusätzliche Privataufnahmen zugelassen sind (Erweiterung des Auftrages). Die Kunden zahlen hierbei separat (der im Vertrag vereinbarte Preis übernimmt diese Zusatzleistung nicht).
Nach der Vertragsvereinbarung hält die Firma Kevins Digital Media das Copyright/RECHTE der Publizierung und der Auftraggeber kann nur die Erlaubnis einer Publizierung erlangen, NACHDEM eine Zusatzvereinbarung/Zahlung getroffen wurde, und er kann das Material nur unter Angabe unserer Firmendaten als Quelle/Referenz veröffentlichen.

§5 Verschiedenes
Auf das Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbeziehungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 
Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Amtsgericht 
Essen.







  
 
  
 
 


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